Sachverständigenbüro Metallzauntechnik
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Stephan Lohmar (BSG, DESAG, BVT)
Prüfungen nach ASR A1.7 "Türen und Tore"

BVT-geprüfter Sachkundiger für die Prüfung von kraftbetätigten Toren im Sinne der Arbeitsstättenregel "Türen und Tore" (ASR A1.7). Zur Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes von kraftbetätigten Toren. Derartige Anlagen sind Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

BVT - Verband Tore (Bundesweite Vereinigung von Torherstellern www.bvt-tore.de): "Leistungsbereitschaft, Produktivität und Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathäusern hängen auch von funktionsfähigen Toren und Schranken ab.

Ungeprüfte und nicht gewartete Toranlagen werden schnell störanfällig, führen zu Ausfällen, sind ein Sicherheitsrisiko und somit kontraproduktiv und ineffizient. Die Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand eines Tores, seiner Komponenten und Funktionen (DIN 31051)."

Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber nach der gesetzlichen Unfallversicherung und nach dem Arbeitsstättenrecht. Auch für private Hauseigentümer und Garageneigentümer besteht Verkehrssicherungspflicht nach BGB und § 3 der Landesbauordnungen - ein sogenannter Bestandsschutz existiert auch hier grundsätzlich nicht. Die ASR A1.7 ist für alle kraftbetätigten Tore anzuwenden, unabhängig davon, wann sie in den Verkehr gebracht wurden :

"Kraftbetätigte Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen."

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